Bocholt / Suderwick

Altbausanierung: Beratungstermine in Bocholt

Beratung Altbausanierung
Altbausanierungsberatung vor Ort

BOCHOLT – Altbausanierung. Die Stadt Bocholt bietet am Freitag und Samstag, 29. und 30. Mai 2015, Sanierungsberatungen für Altbauten an. Eigentümer älterer Immobilien können ihren Bau von einem neutralen Fachmann auf Schwachstellen abklopfen lassen. Anmeldungen werden unter Tel. 02871/953 254 entgegen genommen.

Der Unkostenbeitrag beträgt 100 Euro. Werden anschließend innerhalb eines Jahres energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von mindestens 600 Euro an dem betreffenden Gebäude durchgeführt, wird die Gebühr für die Vor-Ort-Beratung erstattet.

Auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse wird eine wirtschaftliche und aus Energiespargesichtspunkten wirkungsvolle Investitionsabfolge erarbeitet. Außerdem erhält der Hausbesitzer Hinweise, worauf bei Angebotseinholung, Auftragsvergabe und Bauausführung zu achten ist und welche Maßnahmen Erfolg versprechen.

Anträge im Rathaus oder Internet

Die Stadt Bocholt bietet diesen Service im Rahmen des Förderprogramms “Altbau optimal” an. Informationen und Antragsunterlagen liegen im Bocholter Rathaus aus oder sind auf der städtischen Homepage unter http://www.bocholt.de/rathaus/umweltreferat/foerderprogramm-altbau-optimal/ abrufbar.

Besonders interessant könnte eine Sanierungsberatung derzeit für Bocholter Hauseigentümer sein, die im Rahmen des neuen Serviceangebotes des Umweltreferates die Analyse-Messgeräte genutzt und selbst Problemstellen an ihrem Wohnhaus ausgemacht haben.

Sie könnten durch den neutralen Fachberater des Niedrigenergie Institut Detmold (NEI) Hinweise auf Gegenmaßnahmen erhalten und unter Umständen das städtische Förderprogramm Altbau Optimal in Anspruch nehmen. Auch für den Fall, dass die eine oder andere Maßnahme in Eigenleistung realisiert werden soll, gibt es fachlich qualifizierte und zugleich praktische Tipps durch das NEI.

Zuschüsse fürs Dämmen und Lüften

Über das Förderprogramm „Altbau Optimal“ der Stadt Bocholt können neben Zuschüssen für Dämmmaßnahmen auch Zuschüsse für feuchtegesteuerte Einzelraumlüftungen oder andere gesteuerte Lüftungssysteme beantragt werden.

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