Polizei

Fahren ohne Fahrerlaubnis und falsche Personalienangabe

Streifenwagen Polizei
Polizei (Symbolbild)

BOCHOLT – Ende Juni wurde ein 36-jähriger Autofahrer durch die Polizei angehalten und kontrolliert. Der Mann hatte keinerlei Ausweispapiere dabei – diese hatte er angeblich im Fahrzeug einer Familienangehörigen vergessen. Sein Fahrzeug ist auf eine Bocholter Firma zugelassen und dort bestätigte eine Mitarbeiterin die Angaben zu den angeblichen Personalien des 36-Jährigen.

Am 13.07.15 kontrollierte derselbe Polizeibeamte den 36-Jährigen erneut. Auch bei dieser Kontrolle gab der Mann an, seinen Führerschein vergessen zu haben. Ihm wurde verdeutlicht, dass er erkennungsdienstlich behandelt würde, sollte er wiederum keine Ausweispapiere vorlegen können. Der Mann sagte zu, die Dokumente zur Wache zu bringen. Wenig später erschien er dort, entschuldigte sich, legte seinen Personalausweis vor und räumte ein, nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein.

Gegen den 36-Jährigen wurden drei Strafverfahren wegen “Fahren ohne Fahrerlaubnis” eingeleitet – schließlich war er zwischen den beiden Kontrollen ein weiteres Mal als Fahrer des Pkws gesehen worden. Auch wegen der falschen Personalienangabe wird ermittelt.

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